Der Kirchenvorstand ist die gewählte gesetzliche Vertretung der Pfarrei. Er beschließt den Haushalt und ist zuständig für die Verwaltung der Immobilien und die Beschäftigung der nichtpastoralen Mitarbeiter.
Der Kirchenvorstand wurde bisher auf Grundlage des preußischen „Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens“ von 1924 gebildet, das in NRW bis 31.10.2024 gültig war. Neben dem Pfarrer und seinem Vertreter gehören dem Kirchenvorstand aufgrund der Pfarreigröße 16 für sechs Jahre gewählte Mitglieder an, von denen alle drei Jahre jeweils die Hälfte neu gewählt wird.
Der derzeitige Kirchenvorstand wurde am 17./18. November 2018 bzw. am 6./7. November 2021 gewählt.
Am 1. November 2024 wurde das bisherige Gesetz durch das „Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz für die Diözese Essen“ abgelöst. Die nächste Wahl findet am 8./9. November 2025 nach den Regeln des neuen Gesetzes statt. Bis dahin bleiben die aktuellen Mitglieder im Amt.
Dr. Andrea Flecken-Ibels 2. stellv. Vorsitzende |
Ärztin |
Dr. Susanne Blümer | Rechtsanwältin |
Guido Obschernikat | Dipl.-Ökonom |
Michael van der Heyden Auch Vertreter des PGR im KV |
Feuerwehrmann |
Klaus Dieter Ropertz | Tischlermeister |
Wolfgang Kuhnen | Dipl.-Verwaltungswirt |
Friedrich Stockhofe | Rechtsanwalt |
Markus Blankenhaus | Tischlermeister |
Reinhold Adrian |
Dipl.-Ing. Gartenbau |
Udo Ilgen | Studiendirektor |
Susanne Zensen 1. stellv. Vorsitzende Vertreterin des KV im PGR |
IT Business Analyst |
Dr. Doris König | Geschäftsführerin |
Christoph Hendrichs | Dipl.-Mathematiker |
Ingo Uthe |
Biol.-techn. Assistent |
Tobias Wegerhof | Vorstand kath. Sozialverband |
Joachim Jungsbluth | Stellv. Geschäftsführer |
Scheidet ein gewähltes KV-Mitglied vorzeitig aus, rückt der nächstplatzierte Kandidat der letzten Wahl nach und setzt die Amtszeit des ausscheidenden Mitglieds fort.