8./9. November 2025
Am 8./9. November 2025 werden in den NRW-Bistümern Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn neue Pfarrgemeinderäte gewählt.
In der Pfarrei Liebfrauen wählen wir den Pfarrgemeinderat erstmals aus einer pfarreiweiten Liste und nicht getrennt nach Gemeinden.
Auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen zur Wahl des Pfarrgemeinderates der Pfarrei Liebfrauen. Die entsprechenden Bekanntmachungen werden laufend ergänzt.
Die Bekanntmachungen zur Wahl werden laufend ergänzt.
Der PGR wirkt gemeinsam mit dem Pastoralteam bei der Ausrichtung der pastoralen Arbeit in der Pfarrei, den Gemeinden und den pastoralen Handlungsfeldern hinsichtlich der Inhalte und Arbeitsweisen mit.
Aufgabe des PGRs ist es, die Pfarrei als Ermöglichungsraum für kirchliches Leben zu gestalten. Dabei koordiniert, unterstützt und vernetzt er pastorale Angebote und Initiativen. Er trägt Sorge für eine geordnete und strukturierte Beteiligung von Gruppierungen und Personen, die sich in der und für die Pfarrgemeinde engagieren wollen, sei es durch zeitlich befristete Initiativen und Projekte oder in Form bereits bestehender Vereine, Verbände, Gemeinschaften oder Initiativen.
Der PGR wirkt an einer kontinuierlichen, transparenten Öffentlichkeitsarbeit mit.
Der Pfarrgemeinderat besteht aus
Anstelle der früheren Gemeinderäte können sich in Gemeinden und Kirchorten, aber zum Beispiel auch in kirchlichen Einrichtungen oder für einzelne Gruppen (z.B. Jugend, Senioren …) „Teams
in pastoralen Handlungsfeldern“ bilden, die in Abstimmung mit dem Pfarrgemeinderat künftig die pastorale Arbeit vor Ort gestalten. Auch zu bestimmten Themen (zum Beispiel Ökumene oder Musik) oder
zu besonderen Anlässen wie dem Pfarrfest oder einer Wallfahrt können sich Pfarreimitglieder zu den neuen Teams zusammenfinden.
Wahlberechtigt ist, wer im Gemeindegebiet wohnt, katholisch und am Wahltag mindestens 14 Jahre alt ist.
Auch wer in einer anderen Pfarrei (auch in einem Nachbarbistum) wohnt, kann wählen. Dazu muss beim Wahlausschuss bis 5 Monate vor der Wahl, also bis zum 10. Juni formlos ein Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Allerdings kann man sein Wahlrecht nur in einer Pfarrei ausüben; bei der Beantragung ist daher die Wohnsitzpfarrei anzugeben. Der Wahlausschuss veranlasst, dass der Wahlberechtigte dort dann aus der Wählerliste gestrichen wird.
Kandidaten für den Gemeinderat können alle Wahlberechtigten werden, die mindestens 16 Jahre alt sind.
Der Wahlausschuss hat am 28. September eine Vorschlagsliste veröffentlicht. Ergänzungsvorschläge können innerhalb von 3 Wochen, also bis zum 19. Oktober eingereicht werden. Sie müssen von 12 Wahlberechtigten unterzeichnet werden; eine Einverständniserklärung der Vorgeschlagenen ist beizufügen.
Bis Di, 10.06.25 | Möglichkeit der Einschreibung in die Wahlberechtigtenliste einer anderen Pfarrei |
Bis So, 31.08.25 | Berufung des Wahlausschusses |
So, 28.09.25 |
Offenlegung der Wahlvorschläge des Wahlausschusses |
Bis So, 19.10.25 |
Möglichkeit der Einreichung von Ergänzungsvorschlägen |
So, 26.10.25 | Veröffentlichung der endgültigen Kandidatenlisten |
Bis Mi, 05.11.25 | Ende der Beantragungsfrist von Briefwahlunterlagen |
So, 09.11.25 |
PFARRGEMEINDERATSWAHL Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Wahlraum |
So, 16.11.25 | Bekanntgabe des Wahlergebnisses |
Bis So, 23.11.21 | Ende der Einspruchsfrist |