PGR-Wahl 2025

8./9. November 2025

Am 8./9. November 2025 werden in den NRW-Bistümern Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn neue Pfarrgemeinderäte gewählt.

In der Pfarrei Liebfrauen wählen wir den Pfarrgemeinderat erstmals aus einer pfarreiweiten Liste und nicht getrennt nach Gemeinden.

Auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen zur Wahl des Pfarrgemeinderates der Pfarrei Liebfrauen. Die entsprechenden Bekanntmachungen werden laufend ergänzt.



Bekanntmachungen

Die Bekanntmachungen zur Wahl werden laufend ergänzt.

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25.09.25 - Antrag auf Briefwahl
250925 Antrag auf Briefwahl PGR.pdf
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25.09.25 - Vorläufige Kandidatenliste
250925 Vorläufige kandidatenliste.pdf
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24.05.25 - Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis
250524 Antrag auf Aufnahme PGR.pdf
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Pfarrgemeinderat - Aufgaben und Zusammensetzung

Der PGR wirkt gemeinsam mit dem Pastoralteam bei der Ausrichtung der pastoralen Arbeit in der Pfarrei, den Gemeinden und den pastoralen Handlungsfeldern hinsichtlich der Inhalte und Arbeitsweisen mit.

Aufgabe des PGRs ist es, die Pfarrei als Ermöglichungsraum für kirchliches Leben zu gestalten. Dabei koordiniert, unterstützt und vernetzt er pastorale Angebote und Initiativen. Er trägt Sorge für eine geordnete und strukturierte Beteiligung von Gruppierungen und Personen, die sich in der und für die Pfarrgemeinde engagieren wollen, sei es durch zeitlich befristete Initiativen und Projekte oder in Form bereits bestehender Vereine, Verbände, Gemeinschaften oder Initiativen.

Der PGR wirkt an einer kontinuierlichen, transparenten Öffentlichkeitsarbeit mit.


Der Pfarrgemeinderat besteht aus

  • 12 gewählten Mitgliedern,
  • 2 vom Pastoralteam entsandten Mitgliedern,
  • 1 vom Kirchenvorstand entsandten Mitglied,
  • dem Pfarrer als geborenem Mitglied,
  • bis zu 5 von den vorstehenden Mitgliedern hinzuberufenen Mitgliedern.


Anstelle der früheren Gemeinderäte
können sich in Gemeinden und Kirchorten, aber zum Beispiel auch in kirchlichen Einrichtungen oder für einzelne Gruppen (z.B. Jugend, Senioren …) „Teams in pastoralen Handlungsfeldern“ bilden, die in Abstimmung mit dem Pfarrgemeinderat künftig die pastorale Arbeit vor Ort gestalten. Auch zu bestimmten Themen (zum Beispiel Ökumene oder Musik) oder zu besonderen Anlässen wie dem Pfarrfest oder einer Wallfahrt können sich Pfarreimitglieder zu den neuen Teams zusammenfinden.


Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer im Gemeindegebiet wohnt, katholisch und am Wahltag mindestens 14 Jahre alt ist.

Auch wer in einer anderen Pfarrei (auch in einem Nachbarbistum) wohnt, kann wählen. Dazu muss beim Wahlausschuss bis 5 Monate vor der Wahl, also bis zum 10. Juni formlos ein Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Allerdings kann man sein Wahlrecht nur in einer Pfarrei ausüben; bei der Beantragung ist daher die Wohnsitzpfarrei anzugeben. Der Wahlausschuss veranlasst, dass der Wahlberechtigte dort dann aus der Wählerliste gestrichen wird.


Wer kann gewählt werden?

Kandidaten für den Gemeinderat können alle Wahlberechtigten werden, die mindestens 16 Jahre alt sind.

Der Wahlausschuss hat am 28. September eine Vorschlagsliste veröffentlicht. Ergänzungsvorschläge können innerhalb von 3 Wochen, also bis zum 19. Oktober eingereicht werden. Sie müssen von 12 Wahlberechtigten unterzeichnet werden; eine Einverständniserklärung der Vorgeschlagenen ist beizufügen.


Fristen und Termine

Bis Di, 10.06.25 Möglichkeit der Einschreibung in die Wahlberechtigtenliste einer anderen Pfarrei
Bis So, 31.08.25 Berufung des Wahlausschusses
So, 28.09.25

Offenlegung der Wahlvorschläge des Wahlausschusses

Bis So, 19.10.25

Möglichkeit der Einreichung von Ergänzungsvorschlägen

So, 26.10.25 Veröffentlichung der endgültigen Kandidatenlisten
Bis Mi, 05.11.25 Ende der Beantragungsfrist von Briefwahlunterlagen
So, 09.11.25 PFARRGEMEINDERATSWAHL
Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Wahlraum
So, 16.11.25 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Bis So, 23.11.21 Ende der Einspruchsfrist

Rechtliche Grundlagen

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Satzung für Pfarrgemeinderäte im Bistum Essen
pgr_satzung_2021_2025.pdf
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Kommentar zur Satzung für Pfarrgemeinderäte im Bistum Essen
pgr_satzung_kommentar_2021.pdf
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Wahlordnung für Pfarrgemeinderäte im Bistum Essen
pgr_wahlordnung_2025.pdf
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Orientierungshilfe für Teams in pastoralen Handlungsfeldern
teams_in_pastoralen_handlungsfeldern.pdf
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Pfarrei Liebfrauen

Wieberplatz 2, 47051 Duisburg

Tel: 0203 28104-24

Liebfrauen.Duisburg-Mitte@bistum-essen.de