6./7. November 2021
Am 6./7. November 2021 werden in den NRW-Bistümern Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn neue Pfarrgemeinderäte gewählt.
Erstmals wählen wir den Pfarrgemeinderat direkt (2 Vertreter je Gemeinde) und nicht mehr die Gemeinderäte der einzelnen Gemeinden, die dann ihre Vertreter in den PGR entsenden.
Auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen zur Wahl des Pfarrgemeinderates der Pfarrei Liebfrauen. Die entsprechenden Bekanntmachungen werden laufend ergänzt.
Da es in allen 6 Gemeinden unserer Pfarrei nur jeweils 1-2 Kandidaten gab - also nicht mehr als zu wählen waren -, sind diese Kandidaten ohne Wahl zu Mitgliedern des Pfarrgemeinderates betellt:
Die Bekanntmachungen zur Wahl werden laufend ergänzt.
Der PGR wirkt gemeinsam mit dem Pastoralteam bei der Ausrichtung der pastoralen Arbeit in der Pfarrei, den Gemeinden und den pastoralen Handlungsfeldern hinsichtlich der Inhalte und Arbeitsweisen mit.
Aufgabe des PGRs ist es, die Pfarrei als Ermöglichungsraum für kirchliches Leben zu gestalten. Dabei koordiniert, unterstützt und vernetzt er pastorale Angebote und Initiativen. Er trägt Sorge für eine geordnete und strukturierte Beteiligung von Gruppierungen und Personen, die sich in der und für die Pfarrgemeinde engagieren wollen, sei es durch zeitlich befristete Initiativen und Projekte oder in Form bereits bestehender Vereine, Verbände, Gemeinschaften oder Initiativen.
Der PGR wirkt an einer kontinuierlichen, transparenten Öffentlichkeitsarbeit mit.
Dem Pfarrgemeinderat besteht aus
Anstelle der bisherigen Gemeinderäte können sich in Gemeinden und Kirchorten, aber zum Beispiel auch in kirchlichen Einrichtungen oder für einzelne Gruppen (z.B. Jugend, Senioren …)
„Teams in pastoralen Handlungsfeldern“ bilden, die in Abstimmung mit dem Pfarrgemeinderat künftig die pastorale Arbeit vor Ort gestalten. Auch zu bestimmten Themen (zum Beispiel Ökumene oder
Musik) oder zu besonderen Anlässen wie dem Pfarrfest oder einer Wallfahrt können sich Pfarreimitglieder zu den neuen Teams zusammenfinden.
Die Wahl erfolgt getrennt nach einzelnen Gemeinden - jede Gemeinde wählt ihre beiden Kandidaten.
Wahlberechtigt in einer Gemeinde ist, wer im Gemeindegebiet wohnt, katholisch und am Wahltag mindestens 14 Jahre alt ist.
Auch wer in einer anderen Gemeinde oder einer anderen Pfarrei wohnt, kann wählen. Dazu muss beim Wahlausschuss formlos ein Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Allerdings kann man sein Wahlrecht nur in einer Pfarrei und Gemeinde ausüben; bei der Beantragung ist daher die Wohnsitzpfarrei und -gemeinde anzugeben. Der Wahlausschuss veranlasst, dass der Wahlberechtigte dort dann aus der Wählerliste gestrichen wird.
Kandidaten für den Gemeinderat können alle Wahlberechtigten werden, die mindestens 16 Jahre alt sind.
Der Wahlausschuss erstellt bis zum 26. September für jede Gemeinde eine Vorschlagsliste. Ergänzungsvorschläge können bis zum 17. Oktober eingereicht werden und müssen von 12 Wahlberechtigten der jeweiligen Gemeinde unterzeichnet werden.
Gibt es in einer Gemeinde nur einen oder zwei Kandidaten, sind diese laut § 12 Absatz 4 der Wahlordnung zu PGR-Mitgliedern bestellt, ohne dass eine Wahl stattfindet.
Laut Wahlvorschlag des Wahlausschusses von 26.09. läuft es in allen Gemeinden unserer Pfarrei darauf hinaus. Nur wenn bis zum 17. Oktober noch Ergänzungsvorschläge eingereicht werden, wird es in den betreffenden Gemeinden eine Wahl geben.
Bis So, 29.08.21 | Berufung des Wahlausschusses (§ 6 WahlO). |
Bis So, 05.09.21 | Konstituierung des Wahlausschusses (§ 7 WahlO) |
Bis So, 26.09.21 | Offenlegung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss (§ 9 WahlO) |
Bis So, 10.10.21 |
Möglichkeit der Einschreibung in die Wahlberechtigtenliste einer anderen Pfarrei/Gemeinde (§ 5 WahlO) Evtl. Gemeindeversammlung mit Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten (§ 10 WahlO) |
Bis So, 17.10.21 |
Ende der Offenlegungsfrist (§ 9 WahlO) Möglichkeit der Einreichung von Ergänzungsvorschlägen (§ 11 WahlO) |
Bis So, 24.10.21 |
Veröffentlichung der endgültigen Kandidatenlisten (§ 12 WahlO) Einladung zur Wahl (§13 WahlO) |
Bis So, 31.10.21 | Ende der Beantragungsfrist der Briefwahlunterlagen (§ 17 WahlO) |
Sa, 06.11.21 So, 07.11.21 |
PFARRGEMEINDERATSWAHL Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Wahlraum (§ 19 WahlO) |
Bis So, 14.11.21 | Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 19 WahlO) |
Bis So, 21.11.21 | Ende der Einspruchsfrist (§ 20 WahlO) |