Kirchenvorstandswahl 2021

6./7. November 2021

Am 6./7. November werden in den Pfarreien der NRW-Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn neue Kirchenvorstände gewählt.

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Wahl des Kirchenvorstands der Pfarrei Liebfrauen. Die entsprechenden Bekanntmachungen werden laufend ergänzt.


Wahlergebnis

Es wurden 256 Stimmen abgegeben.

In den Kirchenvorstand wurden gewählt:  
Reinhold Adrian 128 Stimmen
 Udo Ilgen 127 Stimmen
Susanne Zensen 126 Stimmen
Dr. Doris König 110 Stimmen
Christoph Hendrichs 86 Stimmen
Ingo Uthe 79 Stimmen
Tobias Wegerhof 78 Stimmen
Joachim Jungsbluth 65 Stimmen
Zum Ersatzmitglied wurde gewählt:  
Ralf Spickers 54 Stimmen

Innerhalb der nächsten 14 Tage nach dem Wahlsonntag können Einsprüche beim bisherigen Kirchenvorstand schriftlich erhoben werden. Zum Einspruch ist eine Begründung erforderlich.

Allen, die sich zur Wahl gestellt haben, ein herzliches Dankeschön, für die Bereitschaft, diesen wichtigen Dienst in der Pfarrei übernehmen zu wollen. Den Gewählten einen herzlichen Glückwunsch.


Bekanntmachungen zur Wahl

Alle Bekanntmachungen zur Wahl werden nach und nach hier ergänzt.

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20.09.21 - Auslegung der Wählerliste
210920 waehlerliste.pdf
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01.10.21 - Vorläufige Kandidatenliste
211001 vorlaeufige kandidatenliste.pdf
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19.10.21 - Antrag auf Briefwahl
211019 briefwahl antrag.pdf
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20.10.21 . Einladung zur Wahl
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20.10.21 - Endgültige Kandidatenliste (Plakat mit Fotos)
211020 endgültige kandidatenliste.pdf
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20.10.21 - Publicandum
211020 Publicandum.pdf
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07.11.21 - Wahlergebnis
211107 wahlergebnis.pdf
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Aufgaben und Zusammensetzung

Der Kirchenvorstand ist die gewählte gesetzliche Vertretung der Pfarrei. Er beschließt den Haushalt und ist zuständig für die Verwaltung der Immobilien und die Beschäftigung der nichtpastoralen Mitarbeiter.

Der Kirchenvorstand wird auf Grundlage des preußischen „Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens“ von 1924 gebildet, das in NRW heute noch gültig ist. Neben dem Pfarrer (Christian Schulte) und seinem Vertreter (Burkhard Jehl) gehören dem Kirchenvorstand aufgrund der Pfarreigröße 16 für sechs Jahre gewählte Mitglieder an, von denen alle drei Jahre jeweils die Hälfte neu gewählt wird.

Der derzeitige Kirchenvorstand wurde je zur Hälfte am 7./8. November 2015 und am 17./18. November 2018 gewählt. Die 2015 gewählten Mitglieder scheiden jetzt aus.

 

Diese Mitglieder scheiden jetzt aus (Wiederwahl möglich):

Dr. Doris König Geschäftsführerin
Susanne Zensen Systemplanerin Softwareentwicklung
Reinhold Adrian Dipl.-Ing. Gartenbau
Esther Bohne Steuerberaterin
Cordula Klümper Archäologin
Tobias Wegerhof Geschäftsführer
Christoph Hendrichs Dipl.-Mathematiker
Ingo Uthe Biol.-techn. Assistent

Diese Mitglieder bleiben noch bis 2024 im Amt:

Dr. Andrea Flecken-Ibels Ärztin
Dr. Susanne Blümer Rechtsanwältin
Guido Obschernikat Dipl.-Ökonom
Michael van der Heyden Feuerwehrmann
Klaus Dieter Ropertz Tischlermeister
Wolfgang Kuhnen Dipl.-Verwaltungswirt
Friedrich Stockhofe Rechtsanwalt
Markus Blankenhaus Tischlermeister


Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer im Pfarreigebiet wohnt, katholisch und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist; außerdem muss man seit mindestens einem Jahr in Duisburg wohnen (egal in welcher Pfarrei). Die Wählerliste wird von Montag, 4. Oktober bis Freitag, 15. Oktober im Pfarrbüro am Wieberplatz zu den Öffnungszeiten ausgelegt. Jeder hat dann die Möglichkeit zu prüfen, ob er ordnungsgemäß eingetragen ist, und ggfs. Einspruch einzulegen.

Vor allem wenn Sie in letzter Zeit umgezogen sind, sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen!

Wahlberechtigte, deren Namen und Anschrift aufgrund von Sperrvermerken geschützt werden müssen und die daher nicht im Wählerverzeichnis aufgeführt werden können, können ihre Stimme nur per Briefwahl abgeben.


Wer kann gewählt werden?

Kandidaten für den Kirchenvorstand können alle Wahlberechtigten werden, die am Wahltag mindestens 21 Jahre alt sind.

Der Wahlausschuss erstellt bis spätestens 2./3. Oktober eine Vorschlagsliste. Ergänzungsvorschläge können binnen 14 Tagen nach Veröffentlichung eingereicht werden und müssen von 20 Wahlberechtigten unterzeichnet werden.

Unsere Kandidaten


Wann und wo wird gewählt?

Es werden Wahlbezirke eingerichtet, die den Gebieten der Gemeinden Liebfrauen, St. Ludger, St. Gabriel, Christus König und St. Michael entsprechen. Die Karmelgemeinde ist kein Wahlbezirk, weil sie als Personalgemeinde kein Gemeindegebiet hat. Wahllokale werden an allen Kirchen eingerichtet, in denen am Wochenende Gottesdienste gefeiert werden. Die Wahlzeiten liegen i. d. R. vor und nach den Gottesdiensten.

Jeder kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dem er wohnt!

Orte und Zeiten der Wahl

Gemeinde Liebfrauen Sonntag 09:15 - 09:45
10:30 - 11:00
Kirche St. Joseph
Gemeinde St. Ludger Samstag 17:00 - 18:00
19:00 - 19:30
Kirche St. Ludger
Gemeinde St. Gabriel Sonntag 10:45 - 11:25
12:30 - 13:15
Kirche St. Gabriel
Gemeinde Christus König Sonntag 09:00 - 09:45
10:30 - 11:00
Christus König, Kirchenvorraum
Gemeinde St. Michael

Samstag
 

Sonntag

16:45 - 17:15
18:00 - 18:30

10:15 - 11:15
12:00 - 12:30

Kirche St. Petrus Canisius

Briefwahl

Auch Briefwahl ist möglich. Der Antrag auf Briefwahl ist im Pfarrbüro (Wieberplatz 2, 0203 28104-24, liebfrauen.duisburg-mitte@bistum-essen.de) erhältlich. Sie finden ihn auch zum Download oben bei den Bekanntmachungen zur Wahl.

Der ausgefüllte Antrag muss bis Mittwoch, 3. November 12 Uhr im Pfarrbüro eingegangen sein, damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zugestellt werden können.


Fristen und Termine

25./26.09.21 Anordnung der Wahl
Berufung des Wahlausschusses
02./03.10.21 Auslegung der Wählerliste
Beginn der Einspruchsfrist gegen die Wählerliste
Veröffentlichung des Wahlvorschlags des Wahlausschusses
15.10.21, 12:00 Uhr Ende der Auslegung der Wählerliste
Fristablauf für Einsprüche gegen die Wählerliste.
16./17.10.21 Fristablauf für die Einreichung von Ergänzungsvorschlägen.
23./24.10.21 Veröffentlichung der endgültigen Kandidatenliste
Einladung zur Wahl mit Bekanntgabe von Wahlzeiten und -orten
Antrag von Briefwahlunterlagen ab jetzt möglich
03.11.21 Fristablauf für die Beantragung von Briefwahlunterlagen
06./07.11.21 KIRCHENVORSTANDSWAHL
20./21.11.21 Fristablauf für Einsprüche gegen die Wahl
1 Monat nach Rechtskraft der Wahl Konstituierung des Kirchenvorstands

Rechtliche Grundlagen

Download
Infoschreiben des Generalvikars an die Kirchengemeinden im Bistum Essen zur KV-Wahl 2021
kv_infoschreiben 2021.pdf
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Download
Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände im Bistum Essen (Stand 2012)
kv_wahlordnung_2012.pdf
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Download
Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens von 1924 (mit Anmerkungen für das Bistum Essen, Stand 2009)
kv_gesetz_2009.pdf
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Pfarrei Liebfrauen

Wieberplatz 2, 47051 Duisburg

Tel: 0203 28104-24

Liebfrauen.Duisburg-Mitte@bistum-essen.de