6./7. November 2021
Am 6./7. November werden in den Pfarreien der NRW-Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn neue Kirchenvorstände gewählt.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Wahl des Kirchenvorstands der Pfarrei Liebfrauen. Die entsprechenden Bekanntmachungen werden laufend ergänzt.
Es wurden 256 Stimmen abgegeben.
In den Kirchenvorstand wurden gewählt: | |
Reinhold Adrian | 128 Stimmen |
Udo Ilgen | 127 Stimmen |
Susanne Zensen | 126 Stimmen |
Dr. Doris König | 110 Stimmen |
Christoph Hendrichs | 86 Stimmen |
Ingo Uthe | 79 Stimmen |
Tobias Wegerhof | 78 Stimmen |
Joachim Jungsbluth | 65 Stimmen |
Zum Ersatzmitglied wurde gewählt: | |
Ralf Spickers | 54 Stimmen |
Innerhalb der nächsten 14 Tage nach dem Wahlsonntag können Einsprüche beim bisherigen Kirchenvorstand schriftlich erhoben werden. Zum Einspruch ist eine Begründung erforderlich.
Allen, die sich zur Wahl gestellt haben, ein herzliches Dankeschön, für die Bereitschaft, diesen wichtigen Dienst in der Pfarrei übernehmen zu wollen. Den Gewählten einen herzlichen Glückwunsch.
Alle Bekanntmachungen zur Wahl werden nach und nach hier ergänzt.
Der Kirchenvorstand ist die gewählte gesetzliche Vertretung der Pfarrei. Er beschließt den Haushalt und ist zuständig für die Verwaltung der Immobilien und die Beschäftigung der nichtpastoralen Mitarbeiter.
Der Kirchenvorstand wird auf Grundlage des preußischen „Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens“ von 1924 gebildet, das in NRW heute noch gültig ist. Neben dem Pfarrer (Christian Schulte) und seinem Vertreter (Burkhard Jehl) gehören dem Kirchenvorstand aufgrund der Pfarreigröße 16 für sechs Jahre gewählte Mitglieder an, von denen alle drei Jahre jeweils die Hälfte neu gewählt wird.
Der derzeitige Kirchenvorstand wurde je zur Hälfte am 7./8. November 2015 und am 17./18. November 2018 gewählt. Die 2015 gewählten Mitglieder scheiden jetzt aus.
Diese Mitglieder scheiden jetzt aus (Wiederwahl möglich):
Dr. Doris König | Geschäftsführerin |
Susanne Zensen | Systemplanerin Softwareentwicklung |
Reinhold Adrian | Dipl.-Ing. Gartenbau |
Esther Bohne | Steuerberaterin |
Cordula Klümper | Archäologin |
Tobias Wegerhof | Geschäftsführer |
Christoph Hendrichs | Dipl.-Mathematiker |
Ingo Uthe | Biol.-techn. Assistent |
Diese Mitglieder bleiben noch bis 2024 im Amt:
Dr. Andrea Flecken-Ibels | Ärztin |
Dr. Susanne Blümer | Rechtsanwältin |
Guido Obschernikat | Dipl.-Ökonom |
Michael van der Heyden | Feuerwehrmann |
Klaus Dieter Ropertz | Tischlermeister |
Wolfgang Kuhnen | Dipl.-Verwaltungswirt |
Friedrich Stockhofe | Rechtsanwalt |
Markus Blankenhaus | Tischlermeister |
Wahlberechtigt ist, wer im Pfarreigebiet wohnt, katholisch und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist; außerdem muss man seit mindestens einem Jahr in Duisburg wohnen (egal in welcher Pfarrei). Die Wählerliste wird von Montag, 4. Oktober bis Freitag, 15. Oktober im Pfarrbüro am Wieberplatz zu den Öffnungszeiten ausgelegt. Jeder hat dann die Möglichkeit zu prüfen, ob er ordnungsgemäß eingetragen ist, und ggfs. Einspruch einzulegen.
Vor allem wenn Sie in letzter Zeit umgezogen sind, sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen!
Wahlberechtigte, deren Namen und Anschrift aufgrund von Sperrvermerken geschützt werden müssen und die daher nicht im Wählerverzeichnis aufgeführt werden können, können ihre Stimme nur per Briefwahl abgeben.
Kandidaten für den Kirchenvorstand können alle Wahlberechtigten werden, die am Wahltag mindestens 21 Jahre alt sind.
Der Wahlausschuss erstellt bis spätestens 2./3. Oktober eine Vorschlagsliste. Ergänzungsvorschläge können binnen 14 Tagen nach Veröffentlichung eingereicht werden und müssen von 20 Wahlberechtigten unterzeichnet werden.
Es werden Wahlbezirke eingerichtet, die den Gebieten der Gemeinden Liebfrauen, St. Ludger, St. Gabriel, Christus König und St. Michael entsprechen. Die Karmelgemeinde ist kein Wahlbezirk, weil sie als Personalgemeinde kein Gemeindegebiet hat. Wahllokale werden an allen Kirchen eingerichtet, in denen am Wochenende Gottesdienste gefeiert werden. Die Wahlzeiten liegen i. d. R. vor und nach den Gottesdiensten.
Jeder kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dem er wohnt!
Gemeinde Liebfrauen | Sonntag |
09:15 - 09:45 10:30 - 11:00 |
Kirche St. Joseph |
Gemeinde St. Ludger | Samstag |
17:00 - 18:00 19:00 - 19:30 |
Kirche St. Ludger |
Gemeinde St. Gabriel | Sonntag |
10:45 - 11:25 12:30 - 13:15 |
Kirche St. Gabriel |
Gemeinde Christus König | Sonntag |
09:00 - 09:45 10:30 - 11:00 |
Christus König, Kirchenvorraum |
Gemeinde St. Michael |
Samstag Sonntag |
16:45 - 17:15
10:15 - 11:15 |
Kirche St. Petrus Canisius |
Auch Briefwahl ist möglich. Der Antrag auf Briefwahl ist im Pfarrbüro (Wieberplatz 2, 0203 28104-24, liebfrauen.duisburg-mitte@bistum-essen.de) erhältlich. Sie finden ihn auch zum Download oben bei den Bekanntmachungen zur Wahl.
Der ausgefüllte Antrag muss bis Mittwoch, 3. November 12 Uhr im Pfarrbüro eingegangen sein, damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zugestellt werden können.
25./26.09.21 |
Anordnung der Wahl Berufung des Wahlausschusses |
02./03.10.21 |
Auslegung der Wählerliste Beginn der Einspruchsfrist gegen die Wählerliste Veröffentlichung des Wahlvorschlags des Wahlausschusses |
15.10.21, 12:00 Uhr |
Ende der Auslegung der Wählerliste Fristablauf für Einsprüche gegen die Wählerliste. |
16./17.10.21 | Fristablauf für die Einreichung von Ergänzungsvorschlägen. |
23./24.10.21 |
Veröffentlichung der endgültigen Kandidatenliste Einladung zur Wahl mit Bekanntgabe von Wahlzeiten und -orten Antrag von Briefwahlunterlagen ab jetzt möglich |
03.11.21 | Fristablauf für die Beantragung von Briefwahlunterlagen |
06./07.11.21 | KIRCHENVORSTANDSWAHL |
20./21.11.21 | Fristablauf für Einsprüche gegen die Wahl |
1 Monat nach Rechtskraft der Wahl | Konstituierung des Kirchenvorstands |