9. November 2025
Am 8./9. November 2025 werden in den Pfarreien der NRW-Bistümern Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn neue Kirchenvorstände gewählt.
Erstmals finden die Wahlen nach dem neuen Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz für die Diözese Essen (KKVG) von 2024 statt, das nach 100 Jahren das bisherige NRW-Landesgesetz über die Verwaltung des Katholischen Kirchenvermögens von 1924 abgelöst hat.
Auf diesen Seiten finden Sie alle Informationen zur Wahl des Kirchenvorstands der Pfarrei Liebfrauen. Die entsprechenden Bekanntmachungen werden laufend ergänzt.
Alle Bekanntmachungen zur Wahl werden nach und nach hier ergänzt.
Der Kirchenvorstand ist die gewählte gesetzliche Vertretung der Pfarrei. Er beschließt den Haushalt und ist zuständig für die Verwaltung der Immobilien und die Beschäftigung der nichtpastoralen Mitarbeiter.
Der Kirchenvorstand wird auf Grundlage des „Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetzes für die Diözese Essen“ von 2024 gebildet.
Der Kirchenvorstand besteht aus
Bisher wurde alle 3 Jahre die Hälfte der Mitglieder für 6 Jahre gewählt. Nun wird alle 4 Jahre der komplette Kirchenvorstand neu gewählt. Daher scheiden alle bisherigen KV-Mitglieder jetzt aus,
egal ob sie 2018 oder 2021 gewählt wurden.
Wahlberechtigt ist, wer seit mindestens 6 Monaten im Pfarreigebiet wohnt, katholisch und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist.
Auch wer in einer anderen Pfarrei (auch in einem Nachbarbistum) wohnt, kann wählen. Dazu muss bis 5 Monate vor der Wahl, also bis zum 10. Juni, formlos ein Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Allerdings kann man sein Wahlrecht nur in einer Pfarrei ausüben; bei der Beantragung ist daher die Wohnsitzpfarrei anzugeben. Der Wahlvorstand veranlasst, dass der Wahlberechtigte dort dann aus der Wählerliste gestrichen wird.
Die Wählerliste wird von Montag, 29. September bis Montag, 5. Oktober im Pfarrbüro am Wieberplatz zu den Öffnungszeiten ausgelegt. Jeder hat dann die Möglichkeit zu prüfen, ob er ordnungsgemäß eingetragen ist, und ggfs. Einspruch einzulegen. Vor allem wenn Sie in letzter Zeit umgezogen sind, sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen!
Wahlberechtigte, deren Namen und Anschrift aufgrund von Sperrvermerken geschützt werden müssen und die daher nicht im Wählerverzeichnis aufgeführt werden können, können ihre Stimme nur per Briefwahl abgeben.
Kandidaten für den Kirchenvorstand können alle Wahlberechtigten werden, die am Wahltag mindestens 18 und höchstens 75 Jahre alt sind.
Der Wahlausschuss hat am 25. September eine Vorschlagsliste veröffentlicht. Ergänzungsvorschläge können binnen 14 Tagen nach Veröffentlichung, also bis Donnerstag, 9. Oktober, eingereicht werden und müssen von 10 Wahlberechtigten unterzeichnet werden. Eine Einverständniserklärung der Vorgeschlagenen ist beizufügen.
Auch Briefwahl ist möglich. Der Antrag auf Briefwahl ist im Pfarrbüro (Wieberplatz 2, 0203 28104-24, liebfrauen.duisburg-mitte@bistum-essen.de) erhältlich. Sie finden ihn auch zum Download oben bei den Bekanntmachungen zur Wahl.
Der ausgefüllte Antrag muss bis Mittwoch, 5. November 12 Uhr im Pfarrbüro eingegangen sein, damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zugestellt werden können.
14.09.25 |
Anordnung der Wahl Berufung des Wahlvorstandes |
25.09.25 | Veröffentlichung des Wahlvorschlags des Wahlausschusses |
29.09. - 06.10.25 |
Auslegung der Wählerliste Einspruchsfrist gegen die Wählerliste |
09.10.25 | Fristablauf für die Einreichung von Ergänzungsvorschlägen. |
12.10.25 | Veröffentlichung der endgültigen Kandidatenliste |
19.10.25 |
Einladung zur Wahl mit Bekanntgabe von Wahlzeiten und -orten Antrag von Briefwahlunterlagen ab jetzt möglich |
05.11.25 | Fristablauf für die Beantragung von Briefwahlunterlagen |
09.11.25 | KIRCHENVORSTANDSWAHL |