Gremienwahlen | 08./09.11.25

Im Herbst werden Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand neu gewählt. Wer nicht in unserer Pfarrei wohnt, aber trotzdem bei uns wählen möchte (erstmals auch für den Kirchenvorstand möglich), muss dies bis zum 10. Juni beantragen.


Kirchenvorstands- und Pfarrgemeinderatswahlen im November

Postkartenmotiv "Dich wähl ich am liebsten."

Am 8./9. November 2025 finden in allen Pfarreien des Bistums Essen Kirchenvorstands- und Pfarrgemeinderatswahlen statt. Bereits jetzt möchten wir auf eine wichtige Neuerung für diese Wahlen hinweisen.

Wie schon bei der letzten Wahl zu den Pfarrgemeinderäten besteht nun auch für die kommenden Kirchenvorstandswahlen die Möglichkeit, die Pfarrei, in der Sie wählen oder als Kandidatin oder Kandidat aufgestellt werden möchten, zu wechseln.

Sollten Sie bei uns in der Pfarrei aktiv sein oder Interesse an einer aktiven Mitarbeit haben, jedoch Ihren Erstwohnsitz in einer anderen Pfarrei haben, besteht die Möglichkeit, sich im Pfarrbüro zu melden und dort den Wechsel der Wahl-Pfarrei zu beantragen. Durch diesen Antrag würden Sie aus der Wählerliste Ihrer Wohnsitzpfarrei gestrichen und in die Wählerliste unserer Pfarrei aufgenommen werden. Dann können Sie sich auch als Kandidatin oder Kandidat für den Kirchenvorstand aufstellen lassen. Der Antrag ist für die Kirchenvorstandswahl auch über die Bistumsgrenzen der angrenzenden Bistümer möglich. Die Frist hierfür endet 5 Monate vor der Wahl, also aufgrund des Pfingstmontages für die anstehende Wahl am 10. Juni 2025.

Melden Sie sich gerne. Wir hoffen bereits jetzt auf eine gute Wahlbeteiligung und möchten alle ermuntern, sich zu melden, die an einem Wahlamt in unserer Pfarrei interessiert sind oder hier wählen möchten und so zum Ausdruck bringen, dass sie daran interessiert sind, auch in den Gremien die Zukunft unserer Pfarrei mitzugestalten.

 

Wenn Sie von der Möglichkeit des Wechsels der Wahl-Pfarrei Gebrauch machen wollen, beantragen Sie dies bitte formlos oder mit den beigefügten Formularen. Bitte senden Sie Ihren Antrag bis zum 10. Juni 2025 unter Angabe Ihrer Erstwohnsitz-Kirchengemeinde (bestenfalls mit Adresse der Kirchengemeinde) an das Pfarrbüro der Kath. Kirchengemeinde Liebfrauen, Wieberplatz 2 in 47051 Duisburg.

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Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis - KV
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Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis - PGR
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Pfarrei Liebfrauen

Wieberplatz 2, 47051 Duisburg

Tel: 0203 28104-24

Liebfrauen.Duisburg-Mitte@bistum-essen.de